Unser Angebot an Führerscheinklassen für deine Fahrausbildung in Gunzenhausen und Wassertrüdingen

  • B

    • Mindestalter: 18 Jahre
    • Maximal zulässiges Gesamtgewicht: 3500 kg für Kraftwagen und Anhänger 
    • Das Führen von Anhängern bis zu einem Gewicht von 750 kg ist grundsätzlich erlaubt 
    • Enthält die Berechtigung für die Klassen AM und L

    (Klasse B kann mit Schlüsselzahl 197 erworben werden, d.h. nach erwiesener Schaltkompetenz darf die Prüfung auf einem Automatikauto abgelegt werden.)

  • BF17

    • Mindestalter: 17 Jahre
    • Entspricht der Fahrerlaubnis B 

    ( Klasse B kann mit Schlüsselzahl 197 erworben werden, d.h. nach erwiesener Schaltkompetenz darf die Prüfung auf einem Automatikauto abgelegt werden.)

  • B96

    • Mindestalter: 18 Jahre
    • Das Gewicht des Anhängers darf über 750 kg liegen, aber die Gesamtmasse darf 4250 kg nicht überschreiten
    • Fahrerschulung ohne Prüfung 

  • BE

    • Voraussetzung: Besitz der Klasse B
    • Das zulässige Gewicht des Anhängers darf über 750 kg liegen, aber die Gesamtmasse des Anhängers darf 3500 kg nicht überschreiten.
  • AM

    • Mindestalter: 15 Jahre, darf bis zum 16. Lebensjahr nur in Deutschland gefahren werden 
    • Höchst-geschwindigkeit:  45 km/h

  • A1

    • Mindestalter: 16 Jahre
    • Krafträder mit 125 ccm und max. 11kw Leistungs-gewicht 0,1 kw/kg
    • Dreirädrige Kfz. Bis 15kw
    • Einschluss: AM
  • Fahrerschulung B 196

    Die Schlüsselzahl 196 ist eine zusätzliche Eintragung für den Führerschein der Klasse B und erlaubt das Führen von Krafträdern der Klasse A1. Folgende Kriterien müssen dazu erfüllt sein:


    • mindestens fünf Jahre Besitz der Führerscheinklasse B
    • Mindestalter: 25 Jahre
    • erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung in der Fahrschule
    • vier mal 90 Minuten theoretische Ausbildung
    • mindestens fünf mal 90 Minuten praktische Ausbildung

    Eine Prüfung ist nicht nötig. Stattdessen wird die Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme vom Fahrlehrer ausgestellt.


  • A2

    • Mindestalter: 18 Jahre
    • Motorrad darf eine maximale Leistung von 48 Ps haben (Leistungs-gewicht 0,2 kw/kg)
    • Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich
    • Einschluss: AM und A1
  • A

    • Ab 21 Jahren und einem zweijährigen Vorbesitz der Klasse A2 ist der Aufstieg zur Klasse A möglich (praktische Prüfung)
    • Direkterwerb ab 24 Jahren
  • L

    • Mindestalter: 16 Jahre
    • Höchstgeschwindigkeit: 40 km/h,
    • Mit Anhänger max. 25 km/h
    • Zug + Arbeitsmaschine 
  • T

    • Mindestalter: 16 Jahre
    • Höchstgeschwindigkeit:  60 km/h (unter 18 Jahren max. 40 km/h), auch mit Anhänger.
    • Einschluss: Klasse L, AM

  • C1

    • Mindestalter: 18 Jahre
    • Voraussetzung: Vorbesitz der Klasse B
    • KFZ mit einer Zugmaschine über 3500 kg bis max. 7500 kg
    • max. 8 Personen (außer dem Fahrer), Anhänger bis 750 kg zG.
  • C1E

    • Mindestalter: 18 Jahre
    • Voraussetzung: Vorbesitz der Klasse C1 
    • Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger über 750 kg oder der Klasse B und einem Anhänger über 3.500 kg, soweit die zGM der Kombination jeweils 12.000 kg nicht übersteigt. 
    • Einschluss: BE bei Vorbesitz von C1 
  • C

    • Mindestalter: 21 Jahre (18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation oder während/nach einer "spezifischen Berufsausbildung")
    • Voraussetzung: Vorbesitz der Klasse B 
    • KFZ mit einer Zugmaschine von mehr als 3.500 kg mit zG über 3500 kg
    • max. 8 Personen (außer dem Fahrer), Anhänger bis 750 kg zG.
    • Einschluss:  C1
  • CE

    • Vorbesitz: C
    • Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger mit einer zGM von mehr als 750 kg
    • Einschluss: BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D

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